Mal wieder schlagen die Wellen hoch, und mal wieder geht es um wenige Zentimeter. Dieses Mal erhitzt allerdings nicht ihre vertikale Ausdehnung die Gemüter, sondern ihre An- bzw. Abwesenheit.

Die Daumenkralle –  ein überflüssiges, verletzungsanfälliges Relikt für die Einen, ein Teil des Hundekörpers und nützliches Werkzeug für die Anderen. Ein wie auch immer gearteter Konsens kann nicht gefunden werden, denn zwischen ab und ‚dran gibt es naturgemäß keinen Kompromiss.
Den hat es bisher auch nie gebraucht, denn die kleine Kralle hat am Whippetkörper immer nur eine sehr untergeordnete Rolle gespielt. Was in den USA und in Großbritannien vollkommen üblich ist, war auch für viele deutsche Whippet-Züchter seit je her selbstverständlich. Sie entfernten ihren Welpen kurz nach der Geburt die Daumenkrallen, da sie ihrer Meinung nach ein enormes Verletzungsrisiko beim Coursing, auf der Bahn und im täglichen Freilauf darstellen. Ihre Fans hingegen halten das für groben Unfug: Die Kralle stütze bei Bremsmanövern und engen Wenden das Vorderfußgelenk und schütze es vor starken Verdrehungen.
Ernsthafte Keilereien zwischen den Entfernern und den überzeugten Dranlassern hat es ganz offensichtlich nie gegeben. Schließlich wurde die Daumenkralle auch nie zu einem hoch offiziellen Thema gemacht. Wozu also einen Streit über eine seit 2001 gesetzlich sehr graue Zone vom Zaun brechen. Doch nach langer Kaum-Beachtung wächst sich die Daumenkralle ganz plötzlich zu einem monströs anmutenden Problem aus. Denn 11 Jahre nachdem der überarbeitete Paragraph 10 des deutschen Tierschutzgesetzes in Kraft getreten ist, entdeckt man plötzlich ihre Relevanz. Warum gerade jetzt?

Ausstellungsverbot?

Nach dem Münchener Eklat ging ein Aufschrei durch die Whippet-Szene. Die kommen doch wohl nicht auf die Idee, den Whippets ohne Daumenkralle ein Ausstellungsverbot zu erteilen! Nein, so einfach geht das wohl nicht. Denn dazu müsste die Ausstellungsordnung des VDH geändert werden, so sein Pressesprecher. Zu den meisten Fragen zog er sich zwar auf ein Mantra aus „Das weiß ich nicht.“ und „Das dürfen Sie mich nicht fragen!“ zurück, doch zumindest war so viel in Erfahrung zu bringen: Für den hoch theoretischen Fall, der VDH würde amputierten Whippets ein Ausstellungsverbot erteilen wollen, müsse die Mitgliederversammlung eine entsprechende Änderung der Ordnung beschließen. Er hätte allerdings den Eindruck, dass keiner von den 169 Verbänden bzw. Vereinen ein gesteigertes Interesse daran hätte. Die jeweils für die Ausstellungen zuständigen Veterinärsämter seien allerdings unabhängig. Der VDH hätte kaum bzw. gar keinen Einfluss auf ihre Kontrollen, wolle aber in diesem speziellen Punkt Klarheit schaffen.

Unten ohne
Unten ohne

Deutlich ergiebiger war ein langes Gespräch mit dem Münchener Amtsveterinär Dr. Armin Riedl. Ihm ist daran gelegen, Rechtssicherheit zu schaffen, sowohl für die Ausrichter von Ausstellungen, als auch für die Aussteller selbst. Deshalb hat das Veterinärsamt München das zuständige Bundesministerium um eine Prüfung des Paragraphen 10 des deutschen Tierschutzgesetzes gebeten.

Tierschutz-Hundeverordnung
§ 10 Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde, bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale vollständig oder teilweise amputiert wurden, auszustellen oder Ausstellungen solcher Hunde zu veranstalten. Das Ausstellungsverbot nach Satz 1 gilt nicht, sofern der Eingriff vor dem 1. September 2001 und in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes in der zum Zeitpunkt des Eingriffs geltenden Fassung vorgenommen wurde.

Auslegungssache?

Nach Dr.Riedl liegt die Unklarheit im Moment noch in der Interpretation der Formulieren „zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale“. Hier hinkt in der Tat der Vergleich mit der Daumenkralle des Whippets. Denn ihr Fehlen ist kein Rassemerkmal, das vom Standard gefordert wird. Dennoch ist ihr Entfernen die Amputation eines gesunden Körperteils. Und dass die Prozedur den Welpen keinen Spaß macht, steht wohl außer Frage.
Wo nun die Befürworter der Amputation von Daumenkrallen bei Saugwelpen ihren Interpretationsspielraum sehen, ist für ihre Gegner Eindeutigkeit gegeben. Eine bundesweit einheitliche Regelung, so Dr. Riedl, ist hier die einzige Lösung. In München oder Hamburg sollte dieser spezielle Fall schließlich nicht anders gehandhabt werden, als z.B. in Dortmund. Anlässlich der dort im Mai stattfindenden prestigeträchtigen Europasieger-Schau werden sich die zuständigen Veterinäre auf jeden Fall nicht auf Krallensuche begeben. Das hat der VDH am 8.März recht eilig versichert. Über kurz oder lang wird allerdings eine eindeutige Aussage bzw. Auslegung aus dem Bundesministerium zu erwarten sein. Auf die Frage, warum sich nun, nach mehr als zehn Jahren Duldung, der Blick der Veterinäre plötzlich auf die Daumenkrallen der Whippets richtet, berief sich Dr. Riedl auf seine Schweigepflicht.