Wer einen Hund hat, führt einen potenziell gefährlichen Gegenstand mit sich. Das gilt nicht nur für den Rottweiler, der vehement seinen Garten bewacht, sondern für jeden Haushund jeder Größe und Färbung. Das sagt uns § 833 des BGB.
Jeder Hundehalter ist demnach in der sogenannten Gefährdungshaftung, da er sich mit einem unberechenbaren Tier umgibt, also im Grunde ständig mit einer gefährlichen Situation rechnen muss. Frisst ein freilaufender, als aggressiv geltender Schäferhund einen angeleinten Chihuahua, dann trägt der Chi-Halter eine Mitschuld. Aufschrei? Aufschrei, klar. Ich wüsste nämlich keinen Hundehalter, der das Greifen der Gefährdungshaftung in diesem Falle als auch nur ansatzweise gerecht empfinden würde. Doch dieses Gesetz gilt zunächst für alle Hunde, ob für den Schäferhund oder eben den Kleinsthund. Und für Atomkraftwerke übrigens.
Aktuell zieht sich die Haustierversicherung Agila auf dieses Gesetz zurück. Sie verweigert die Zahlung von Tierarztkosten, die Nina nach einer Attacke auf ihre beiden Whippets Joker und Neo hatte. Nicht zum ersten Mal griff der Schäferhund-Mix einer Nachbarin – hier die Tierhaftpflichtversicherungsnehmerin bei der Agila – Ninas Hunde an. Whippets angeleint, Schäferhund unkontrolliert ‚raus aus dem Auto, Zähne ‚rein in die Whippets. Ein vorangegangener Angriff des selben Hundes verursachte Nina Tierarztkosten in der Höhe von rund 50 Euro. Die Agila erstattete diesen Betrag aus „Kulanz“. (Zitat: Die zuständige Sachbearbeiterin bei der Agila in einem Telefonat).

Die Agila stellt sich quer
Im aktuellen Fall verletzte der Schäfer-Mix Joker und Neo deutlich schwerer. Die Versorgung von tiefen Bisswunden und schweren Zahnschäden verursachte Tierarztkosten in Höhe von rund 1.000 Euro.
Doch die Agila stellt sich quer und beruft sich auf die oben erwähnte Gefährdungshaftung. Nina und Ninas Hunde selbst sollen also nun eine Mitschuld tragen, allein weil sie existieren und obwohl die Hunde angeleint waren. Die Versicherung will lediglich einen kleinen Teil der Kosten erstatten.
Am 27.12.2013 erhielt Nina ein Schreiben von der Agila:
„Grundsätzlich besteht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch §833 Abs. 1 und der geltenden Rechtsprechung für jeden Hund eine Tiergefahr, die sich im Schadensfall beim Aufeinandertreffen von Tieren verwirklicht. Der Gesetzgeber hat diese Tiergefahr als Gefährdungshaftung bestimmt, so dass ein Verschulden des Tierhalters selbst nicht erforderlich ist. Sie wird dem Umstand der besonderen Gefahr durch Tiere im öffentlichen Raum gerecht. Diese Tiergefahr gilt demnach für alle 3 Hunde, die an diesem Vorfall beteiligt waren. Sie hatten zwei Hunde dabei, die sich mit dem bei uns versicherten Hund rauften, sodass auf Ihrer Seite für jeden Ihrer Hunde eine Tiergefahr von 1/3 anzurechnen ist.“
Das bedeutet, dass für die Agila die Schuldfrage in diesem Vorfall vollkommen unerheblich ist. Sie teilt einfach den Schaden durch die Anzahl der beteiligten Hunde. Fertig ist die Laube. In diesem Fall in meinen Augen eine mehr als absurde Vorgehensweise, auf die man erst einmal kommen muss.

Bewiesenermaßen vorfallskausal
Aber egal wie hartnäckig die Agila auf die Gefährdungshaftung pocht, sie wird aus dieser Nummer dennoch nicht herauskommen. Sie hätte sich von Anfang weigern müssen, z.B. mit der Begründung hier besteht aus Grund XY kein Versicherungsschutz. Indem sie sich aber mit dem Schaden an Ninas Hunden beschäftigt und bereit ist, einen kleinen Teilbetrag zu ersetzen, hat sie die Sache als Fall anerkannt. Sie leistet also bereits nicht nur passiven Versicherungsschutz.
Außerdem ist, so teilte mir ein Jurist und Experte im Versicherungswesen telefonisch mit, eine Einrede der Gefährdungshaftung gegen den Halter eines Hunds unzulässig, wenn dessen Hund angeleint ist und sich vor dem Angriff völlig passiv verhalten hat.

Das wird die Agila bzw. die zuständige Sachberarbeiterin der Agila genau wissen. Sie behauptet nun, Jokers Zahnschäden seien nicht vorfallskausal und fordert nun Beweise, dass sie tatsächlich von der Attacke stammen.
Hierzu hat die Tierklinik, die Jokers Zähne behandelte, bereits ein Gutachten erbracht, dass eindeutiger wohl kaum sein könnte. Nina hat den Nachweis also geliefert.
Ich bin sehr gespannt wie die Sache ausgehen wird. Denn für die Agila gilt ganz oder gar nicht. Gar nicht geht nicht mehr, also muss sie ganz ‚ran.



